Häufig werden unsere Experten zur Abwehr und Aufklärung von Straftaten gegen Unternehmen eingesetzt. Dies sind beispielsweise:
Um Straftaten durch Lieferanten und andere Fremdfirmen bereits im Vorfeld weitestgehend auszuschließen, führen wir im Auftrag von Unternehmen Zuverlässigkeitsprüfungen bereits im Vorfeld des Auswahlprozesses durch. Wir ermitteln im Falle von Insolvenzen von Geschäftspartnern ggfs. versteckte, pfändbare Vermögenswerte zwecks Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen.
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